Liebe Vereinsmitglieder,
unter Beachtung der nachstehenden Voraussetzungen wird ab Samstag, 22.01.2022 unser Schießbetrieb mit Einschränkungen wieder aufgenommen.
Beim Betreten des Schützenheimes zu den Ständen besteht Maskenpflicht und der aktuelle Impfstatus ist vorzuzeigen und es gilt Nachstehendes:
25m und 50m Offener Stand: 2 G-Regel , wonach vollständig Geimpfte und Genesene Zugang erhalten, ohne dass diese einen zusätzlichen, negativen Testnachweis erbringen müssen. Dies gilt ausschließlich zur eigenen sportlichen Betätigung und zur praktischen Schießausbildung.
Geschlossene Stände: 2G plus-Regelung und Mindestabstand, wonach nur vollständig Geimpfte oder Genesene oder Personen, die unter 14 Jahre alt sind, Zugang erhalten, insoweit diese zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen oder unter die Ausnahmen für Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler (s.u.) fallen.
Ausnahmen für „Geboosterte“ und für Personen, die nach vollständiger Immunisierung erneut eine Corona-Infektion überstanden haben: Vollständig geimpfte Personen, müssen bei Betreten nachweisen können, dass sie zusätzlich entweder eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten oder nach ihrer vollständigen Immunisierung eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 überstanden haben, bedürfen keinen zusätzlichen, negativen Testnachweis beim Zugang. Die bis zum 12. Januar vorgegebene Wartefrist von 14 Tagen nach der Auffrischungsimpfung entfällt.
Die Ausnahmeregelung für „Geboosterte“ gilt nun bereits unmittelbar ab der Auffrischungsimpfung.
Ausnahmen für Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler: Kinder bis zum sechsten Geburtstag, Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen und noch nicht eingeschulte Kinder erhalten Zugang, selbst wenn diese weder vollständig geimpft oder genesen noch (außerhalb der Schultestung) getestet sind. Zudem erhalten minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, zur eigenen Ausübung sportlicher Aktivitäten Zugang, auch wenn diese 14 Jahre oder älter sind. Dies kann unter Vorlage eines aktuellen (deutschen) Schülerausweises oder eines vergleichbaren Dokumentes erfolgen.
Für Standaufsichten und ehrenamtlich Tätige gilt die 2G-Regelung.
Mit gesunden Schützengrüßen
FRANZ HORAK
1. Schützenmeister